Steuernews für Mandanten
Steuernews abonnieren
Wir bieten Ihnen die Schlagzeilen unserer Steuernews in einem standardisierten Austauschformat an.
Newsletter Anmeldung
Unser Newsletter hält Sie am Laufenden. Füllen Sie einfach das Formular aus und schicken Sie es ab. Dieser Service ist kostenlos.
Weitere Artikel der Ausgabe April 2025:
-
Außenprüfung Rechte und Pflichten
Finanzverwaltung veröffentlicht neues Anwendungsschreiben Artikel lesen
-
Lückenlose Anschlussprüfung
BFH entscheidet über Rechtmäßigkeit lückenloser Außenprüfungen Artikel lesen
-
Säumnis- und Verspätungszuschläge
Rechtsgrundlagen für die Festsetzung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen Artikel lesen
-
Jahressteuergesetz 2024: Von der Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte Gebrauch machen
Gesetzgeber setzt BFH-Rechtsprechung um Artikel lesen
-
Steuerdatenaustausch in EU und international
Bundesregierung veröffentlicht Zahlen zum internationalen Datenaustausch Artikel lesen
-
Gesetz für mehr Barrierefreiheit
Gesetzgeber setzt EAA Richtlinie in nationales Recht um Artikel lesen
-
Grundsteueraufkommen
Statistisches Bundesamt veröffentlicht Daten zum Grundsteueraufkommen Artikel lesen

Negativzinsen unwirksam
Negativzinsen
Viele Banken und Sparkassen haben in der vergangenen Niedrigzinsphase gesonderte Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben. Verbraucherschutzverbände haben über die Rechtmäßigkeit dieser Extraentgelte mehrfach geklagt und letztlich vor dem Bundesgerichtshof/BGH Recht bekommen Der BGH hat in allen vier Verfahren (Urteil vom 4.2.2025, XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23) die von den Banken für solche Verwahrentgelte verwendeten Klauseln für unwirksam erklärt.
Urteilsgründe
Die betreffenden Klauseln über die Verwahrentgelte würden gegen das sich auf das Hauptleistungsversprechen erstreckende Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches/BGB verstoßen und seien damit gegenüber Verbrauchern unwirksam. Die Klauseln betreffend Verwahrentgelte für Girokonten sind hinsichtlich der Höhe des Verwahrentgelts nicht bestimmt genug. Es fehlte eine eindeutige Regelung, auf welchen Guthabenstand sich die Berechnungen für die Verwahr-entgelte beziehen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten daher ihre mit diesen Klauseln verbundenen wirtschaftlichen Belastungen nicht hinreichend erkennen.
Sparkonten
Hinsichtlich der Tagesgeld- und Sparkonten war der BGH der Ansicht, dass Verwahrentgelte die Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Denn solche Konten dienen nicht nur der Verwahrung, sondern primär Geldanlage- und Sparzwecken.
Stand: 26. März 2025
Weitere Artikel der aktuellen Ausgabe