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Weitere Artikel der Ausgabe Februar 2025:
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Steuerfortentwicklungsgesetz
Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten Artikel lesen
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Jahressteuergesetz 2024
Lohnsteuerliche Änderungen ab 2025 Artikel lesen
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Kurzarbeitergeld
Bundesregierung verdoppelt Bezugszeit auf 24 Monate Artikel lesen
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Pkw-Privatnutzung
BFH äußert sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises für Pkw-Privatnutzung Artikel lesen
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Erbfallkostenpauschale
Erhöhung der Erbfallkostenpauschale auf € 15.000,00 Artikel lesen
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Ausländische Globalbeiträge
Maßgebliche Aufteilungsprozentsätze für 2025 Artikel lesen
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Rentenbezug 2025
Neue Hinzuverdienstgrenzen und Renteneintrittsalter 2025 Artikel lesen

Nießbrauch 2025
Nießbrauch
Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.
Neues BMF-Schreiben
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.
Stand: 28. Januar 2025
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